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Fotos von Dietmar Albrecht

Hygienekonzept SV Grün-Weiß Schwerin

Hygienekonzept SV Grün-Weiß Schwerin e.V.

Hygienekonzept des SV Grün Weiß Schwerin

(Stand: 31.08.2021)

Jens Wichmann Vereinsvorsitzender
Handy 01525 489 69 75 Mail j.wichmann@gruen-weiss-schwerin.de

Birgit Grämke Hygienebeauftragte
Handy 0170 735 23 28 Mail graemke@lakost-mv.de

Steffen Franke Vereinssportlehrer, Ansprechpartner vor Ort
Handy 0172 977 20 11 Mail s.franke@gruen-weiss-schwerin.de

 

Präambel

Sicherheit und Gesundheitsschutz haben für den SV Grün Weiß Schwerin in Zeiten der Corona-Pandemie oberste Priorität. Die nachfolgenden Hygiene- und Verhaltensregeln dienen dem Gesundheitsschutz aller in in der Halle an der Reiferbahn anwesenden Personen.

Das Hygienekonzept baut auf den den Empfehlungen und Konzepten  des Deutschen  Olympischen  Sportbundes  (DOSB),  des  Deutschen  Handball  Bundes (DHB),   sowie   der   aktuellen   Landesverordnung   des   Landes   Mecklenburg Vorpommern (Corona-Übergangs-LVO MV) auf.

Allgemeine Hinweise des SV Grün Weiß Schwerin:

  • Bei Infektionsanzeichen wie Fieber, Husten, Schnupfen und allgemeinem Unwohlsein ist der Besuch und die Trainingsteilnahme untersagt.
  • Der Trainingsbetrieb findet unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Ausnahmen bilden hierbei je eine Begleitperson für Kinder bis zum vollendetem 12.
  • Bei der Veranstaltung gelten die allgemein gültigen Kontaktbeschränkungen sowie Hygieneregeln (Tragen eines medizinischen Mund-Nasen-Schutzes, Abstand, Waschen und Desinfizieren von Händen, Hust- und Niesettikette).
  • Alle Besucher*innen der Halle müssen die LUCA-App verwenden.
  1. Trainingsbetrieb

           

Die Sportler*innen erscheinen zeitnah zum Trainingsbeginn, frühestens jedoch 15 Min. vorher.

Die Spieler*innen die zwischen Schule und Training nicht nach Hause kommen bzw. anderweitig betreut werden, ist es gestattet, sich ab 15:30 Uhr in der Halle auf der Tribüne, unter Einhaltung der Hygienemaßnahmen und Anmeldung über die LUCA-App, aufzuhalten. Es ist zwingend vorgeschrieben einen medizinischen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Sie dürfen die Tribüne erst nach Aufforderung des verantwortlichen Trainers verlassen.

Es erfolgt ein gemeinsames Betreten der Halle, nach Aufforderung durch die Trainer*innen, mit ausreichend Abstand.

Anmeldung in der LUCA-App, Händedesinfektion vor Trainingsbeginn im Foyer, unter Einhaltung der Abstandsregelung.

Die gekennzeichneten Toiletten und deren Zugänge werden nur einzeln Betreten.

Nach der Trainingseinheit desinfizieren alle Trainingsteilnehmer*innen erneut die Hände.

Nach Ende der Sporteinheit wird die Sporthalle unmittelbar, unter Einhaltung der Abstandsregeln, durch den gekennzeichneten Ausgang verlassen.

Die Trainer*innen achten auf die Einhaltung der im Verein abgestimmten aktuellen Hygienemaßnahmen.

  1. Handballspiele mit Zuschauer*innen Halle an der Reiferbahn Schwerin

Teilnehmer*innen am Spielbetrieb:

  • Sportler*innen (beide Mannschaften mit Trainer*innen, Betreuer*innen und Offizielle, Schiedsrichter*innen und das Kampfgericht)
  • Zuschauer*innen (je nach aktueller Riskogewichtung des Landes –V)
  • Organisationsstab (Hygieneverantwortliche, Vertretung der Handballabteilung, Ordner*innen, Besetzung des Bewirtungsstandes)

Zugang zur Halle

Sportler*innen

Die anreisende Mannschaft erhält rechtzeitg vor dem Spieltag die aktuellen Hygieneregeln durch den SV Grün Weiß Schwerin zugesendet.

Die Sportler*innen beider Mannschaften betreten unter Beachtung der allgemeinen Hygieneregeln die Halle jeweils durch den Sportlereingang und begeben sich auf driektem Weg zu den Umkleideräumen.

Der Zutritt der Spielbeteiligten zur Halle erfolgt unter folgenden
Voraussetzungen:

  • Handdesinfektion,
  • Tragen eines medizinischen Mund-Nasen-Schutz
  • Nachweis für vollständigen Impfschutz, Genesen oder aktuellen Negativtest
  • Bei Bedarf: Kontaktlose Messung Körpertemperatur.

Der Zugang zum Spielfeld ist streng limitiert und nur aktiven Spielbeteiligten sowie ausgewählten passiven Spielbeteiligten (Kampfgericht, Wischer, Ordnungspersonal) vorbehalten.

Medienvertreter*innen (z. B. Fotograf*innen), die zur Arbeitsausführung Zutritt zum
Spielfeldinnenraum benötigen, wird dies nur nach vorheriger Anmeldung
und unter Einhaltung des Mindestabstands sowie dem Tragen einer
Mund-Nasen-Bedeckung gewährt. Auch für diese gelten die allgemeinen Bedingungen zum Betreten der Halle.

Zuschauer*innen ist der Zutritt zum Spielfeld jederzeit untersagt.

Zuschauer*innen

Die Hallenöffnung findet max. 60 Minuten vor Spielbeginn statt. Die Vorlaufzeit der Hallenöffnung richtet sich nach Beendigung des vorhergehenden Spiels und der im Anschluss stattfindenden Lüftung der Halle. Der Zutritt erfolgt über die berührungslose Eingangstür. Ein Hygienespender ist aufgestellt.

Bei  der  möglichen  Schlange  vor  der  Reiferbahn  wird  auf  das  Einhalten  des Mindestabstandes hingewiesen. Ordnungskräfte regulieren die Schlangenbildung vor der Halle.

Symptomatische Personen dürfen (auch bei milden Symptomen) den Veranstaltungsort nicht betreten.

Zur  Ermöglichung der Nachverfolgung  von Infektionen  und unter  Beachtung  der datenschutzrechtlichen Bestimmungen wird auf die Nutzung der LUCA-App verwiesen. Sollte jemand die App nicht nutzen oder kein geeignetes Smartphone besitzen, werden die notwendigen Daten durch den Veranstalter ins Browser-System der Luca- App übertragen.

Alle Zuschauer*innen müssen bei Einlass

  • einen vollständigen Impfschutz oder
  • einen Nachweis das sie Genesen sind oder
  • einen negativen Testnachweis, der max. 24 Stunden alt sein darf,

vorzeigen.

Die je nach Verordnungslage max. zulässige Höchstzahl an Zuschauer*innen ist zwingend einzuhalten. (siehe Anlage) Alle zulässigen Sitzplätze auf der Tribüne sind entsprechend gekennzeichnet. Es dürfen ausschließlich diese Sitzplätze genutzt werden.

Die  Leitung  des  Besucherstroms  wird  durch  Ordnungspersonal  koordiniert,  um Flächenüberlastungen,  Staus  oder  eine  hohe  Personendichte  an  einem  Ort  zu vermeiden.

Es werden Wege durch Bodenmarkierungen, Absperrbänder und Schilder gekennzeichnet und die Zuschauer vom Ordnungspersonal geleitet.

In der Halle muss durchweg ein medizinischer Mund-Nasen-Schutz getragen werden.

Das Verlassen des Veranstaltungsortes erfolgt unmittelbar nach Spielende über den jeweiligen ausgeschildertem Ausgang..

Das Ordnungspersonal steht auch hier unterstützend zur Verfügung. Es gibt vorgeschriebene, durch Bodenmarkierungen gekennzeichnete Wege, die die

Zuschauer *innen zum Ausgang leiten.

  1.  Catering

Der Verkauf von Getränken und einem kleinen Snackangebot erfolgt im  Foyer.  Der Verkaufstresen entspricht den aktuellen Hygienevorschriften und ist abgeschirmt.

Auch  im  Catering-Bereich  muss  der  vom  RKI  vorgeschriebene,  allgemeingültige Mindestabstand zwischen Personen zu jeder Zeit gewährleistet werden. Dies erfolgt durch Bodenmarkierungen.

Der Verzehr von Speisen ist nur in bestimmten gekennzeichneten Bereichen im Foyer und auf dem Podest gestattet.

Gekaufte  und  mitgebrachte  Speisen  und  Getränke  dürfen  nicht  auf  der  Tribüne verzehrt werden.  Es wird empfohlen diese im Außenbereich zu sich zu nehmen, sollte dieses witterungsbedingt nicht möglich sein, so ist die weiße Zone zu nutzen. Dort ist unter Berücksichtigung des Mindestabstandes die Pflicht zum Tragen des MSN ausgesetzt. Die Verweildauer dort beschränkt sich ausschließlich auf die Dauer des Verzehres. 

Anlage

Die Höhe der Zuschauerzahl richtet sich nach der jeweiligen aktuellen Landesvordnung sowie dem Ampel-Erlass.

Vor jedem Spieltag wird die Riskogewichtung aus dem täglichem Lagebricht des Landesamtes für Gesundheit und Soziales berücksichtigt.

(https://www.lagus.mv-regierung.de/Gesundheit/InfektionsschutzPraevention/Daten-Corona-Pandemie/ )

Zuschauer Ampel nach Risikogewichtung des Ampel Erlasses MV vom 27.08.2021